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Testament von Helena KORNGIEBEL geb. HENNEMANN aus Lüttringen vom 15.12.1828

Editiert von Manfred KAISER, 22.01.2026


Quelle:

Landesarchiv Nordrhein-Westfalen, Abteilung Westfalen

Q 360t / Justitzamt, Land- und Stadtgericht Werl / Testamente, Nr. 64


Inhalt:

I:            Edition des Testaments

II:           Kopie des Testaments

III:          Lebensdaten von Helena HENNEMANN

 

Persönlicher Hinweis:

Helena HENNEMANN war die Ur-Ur-Ur-Ur-Großmutter meiner Frau

(Vorfahrin in der 6. Generation) - siehe auch Blog F5: Die Verwandtschaft

 

I.                   Edition


Testament im Landesarchiv Nordrhein-Westfalen, Abteilung Westfalen.

Beschreibung: [Blaue Papier-Mappe mit handschriftlichem Text in Amtsschrift auf Kurrent-Basis]

[oben links, durchgestrichene Aktenzeichen] B361; 4988; 8232; 3229 [nicht durchgestrichen] 49bg. [Titel der Alte] Acta des königlichen Justizamt zu Werl [in der Mitte ein weißer Aufkleber] STAATSARCHIV MÜNSTER Land- und Stadtgericht II, Werl

Die Akte enthält ein Inhaltsverzeichnis, das Gesuch zur Aufnahme des Testaments, das Testament und Unterlagen zur Eröffnung des Testaments.

Testament:


[Seite 1, Text in der rechten Spalte, eine nachträglich oben rechts mit blauem Stift geschriebene 11]


Lüttringen den 15ten Dezember 1827


Nachdem die Witwe Christioph Korngiebel, Helena geborene Hennemann von hier durch ihren Schwiegersohn Peter Menge beim Kgl. Justizamt zu Werl um schleunige Aufnahme ihres letzten Willens heute hatte antragen lassen, und der Hr. Justizamtmann Floret in Amtsgeschäften verrichtet war, so begab sich der unterschriebene Hilfsrichter mit dem gleichfalls unterzeichnenden Auskulator {Jurist im ersten Praxisjahr} Hunter hierfür nach Lüttringen in die Wohnung der Witwe Korngiebel, letztere welche den Unterzeichnenden von Person nicht bekannt ist, wurde von Derselben persönlich bekannten beiden hiesigen Eingesessenen Arnold Heershof und Heinrich Busemann  {sinngemäß: hinzugebeten}, und wiederholte ihre Bitte um Aufnahme


[Seite 2, Text in der rechten Spalte]


Ihres letzten Willens. Diese war zwar bettlägerig, aber eine mit ihr gepflogene Unterhaltung ergab im Gebrauche ihrer Verstands-Kräfte. Die auch außerdem (gegen ?) ihrer Dispositionsfähigkeit der Kompernatin {Eingebenden} wonach sich die Unterzeichnenden erkundigt hatten, kein Bedenken, so wurde die letztwillige Disposition der Korngiebel im Folgenden aufgenommen:

Zu Erben meines dereinstigen Nachlasses setze ich meine beiden Töchter


1) Maria Dorothea, verehlichte des Peter Menge

2) Elisabeth Korngiebel


hiermit ein, und verordne gleichzeitig, daß die Maria Dorothea Korngiebel, verehelichte Menge mein Haus, worin ich mich gegenwärtg befinde, und welches mit der Nummer ein und zwanzig [1] versehen ist, und an Theodor und Heinrich Schumacher belegt ist, die Elisabeth Korngiebel oben freie Wohnung in derselben in der Kammer über der Wohnstube, so lange dieselbe unverheiratet bleibt, und meine gesamtes Mobiliarschaft haben soll. Durch diese Be-


[Seite 3, Text in der rechten Spalte, eine nachträglich oben rechts mit blauem Stift geschriebene 12]


stimmung erklärte Disponentin, sind die beiden genannten Erben gleichmäßig bedacht, besonders wenn noch, was ich hiermit festsetzen will, die Maria Dorothea Korngiebel sämtliche auf dem ihr zugedachten Hause lastenden Schulden übernehmen soll.

Weiter bemerkte Kompernatin {Eingebende}  außer den genannten beiden Kindern habe sie dann noch fünf namentlich

a) Gertrud Korngiebel, verheiratet Joseph Schmitt

b) Christina Korngiebel, verheiratete Caspar Dapperoge {richtig Taproge}

c) Josephine Korngiebel

d) Clemens Korngiebel

e) Adolph Korngiebel

welche ich deshalb, weil sie gemeinsam diesen Nachlas nicht verlangen, nicht bedacht habe; auf den Fall, saß dieselben aber ihre Gesinnungen ändern sollten und danach miterben sollten, so setze ich dieselben hiermit gleichfalls zu Erben ein, will aber, daß jeder der selben dann nur den Pflichtteil bekommen, und bestimme außerdem


[Seite 4, Text in der rechten Spalte]


daß auf diesen Pflichtteil der Gertrude und Christina Korngiebel sich dasjenige, was sie bei ihren Verheiratungen als Brautschatz empfangen haben, anrechnen zu lassen gehalten sind. Jetzt bemerkt Disponentin noch: meine Tochter Josephine Korngiebel hat nicht bei mir schlecht gewirtschaftet, sondern mich auch {Wort in der Heftung nicht eindeutig lesbar} und im Falle dies ein gesetzlicher Enterbungsgrund sei, so soll sie von meinem derzeitigen Nachlass nichts bekommen. Widrigenfalls soll es bei obigen ausgeprochenen Dispositionen bleiben.

Hiermit schloss Testiererin ihren letzten Willen und hat vorliegendes Protokoll nach geschehener deutlicher Verlesung genehmigt und weil sie des Schreibens unkundig ist, in Gegenwart der oben genannten Heershoff und Busemann mit drei Kreuzen unterzeichnet.

+ + + Handzeichen der Witwe Christoph Korngiebel

Arnold Heershoff, Heinrich Busemann als Zeugen

Actum ut supra {verhandelt wie oben}


Ein Auszug aus dem Testament mit den Handzeichen von Helena Hennemann, hier als Witwe Christoph Korngiebel benannt und den Unterschriften der Zeugen.
Bild 1: Unterschriften im Testament

[1] Die Hausnummer ist dokumentiert in einer Extra Beilage zum 19. Amtsblatt der königlichen Regierung zu Arnsberg vom 02. Mai 1835 in einer Liste von Besitztiteln, die vor 1825 erworben wurden. Als Besitzer sind eingetragen die Eheleute Peter Menge und Maria Dorothea geb. Korngiebel zu Lüttringen. Es betrift das Grundstück 186 aus dem Flur VIII am Nietenberg in Lüttringen.


Anmerkung:

Eine Kopie des Testaments und die Lebensdaten von Maria Anna Helena HENNEMANN sind im Download des Blogs.


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Rev. 0 vom 22.01.2026




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