Testament von Johannes SCHÜLTKE gnt. ROCKHOLL aus Endorf vom 08.10.1869
- Manfred Kaiser
- 3. Jan.
- 3 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 10. Jan.
Editiert von Manfred KAISER, 03.01.2026
Quelle: Landesarchiv Nordrhein-Westfalen, Abteilung Westfalen
Q 404t / Kreisgericht Arnsberg / Testamente, Nr. 1379
Persönlicher Hinweis:
Johannes SCHÜLTKE war mein Ur-Ur-Großvater (Vorfahre in der 4. Generation)
Edition:
Testament im Landesarchiv Nordrhein-Westfalen, Abteilung Westfalen.
Beschreibung: Blaue Papier-Mappe mit der Aufschrift Repat 504.19 : Testament Tagelöhner Johann Schültke gt. Rocholl zu Endorf : Retrat publ. In der Mitte ein Aufkleber: Staatsarchiv Münster Kreisgericht Arnsberg II Nr. 1379 : Zgg. 9/1957. Die Akte enthält einen Antrag zur Hinterlegung eines Testaments, das Testament und Unterlagen zur Eröffnung des Testaments.
Testament:
[Seite 1, Text in der rechten Spalte, ein nachträglich oben rechts mit blauem Stift geschriebene 7]
Verhandelt
Allendorf den 8ten October 1869 am Gerichtstage im gewöhnlichen Lokale der Gerichtstags Commission.
Der Tagelöhner Johann Schültke gt. Rockoll von Endorf hatte heute den Antrag gestellt, zur Aufnahme seines Testaments eine Gerichtsdepuation zu ernenne. {Eine Deputation ist eine historische Institution, die in der preußischen Justizreform von 1782 eingeführt wurde und als Gericht der ersten und zweiten Instanz für Verwaltungs- und Privatrechtsfälle diente.}
Durch Verfügung vom heutigen Tage waren zur Aufnahme dieses Testaments die unterzeichnete Gerichtstags Commission ernannt.
Vor derselben erschien der von Person wohl bekannte Tagelöhner Johann Schültke gt. Rockoll von Endorf.
Wie nun mit demselben angeknüpfte Unterhaltung
[Seite 2, Text in der rechten Spalte]
Unterhaltung ergab, befand sich derselbe im vollen Gebrauch seiner Geistes Kräfte und überzeugt in der Lage letztwillig über sein Vermögen zu disponieren.
Derselbe wiederholte seinen heute gestellten Antrag und erklärt, daß es auch jetzt noch sein ernster und freier Wille sei letztwillig über sein Vermögen zu verfügen. Er erklärt auch, daß weder Testamente oder Verträge diesem jetzt zu Protokoll zu gebenden Testamente entgegen ständen.
Er erklärte hiernach seinen letztgenannten Willen wie folgt zu Protokoll
§ I
Ich berufe meine vier Kinder
Elisabeth
Johannes
Anna Maria
Franz
zu
[Seite 3, Text in der rechten Spalte, ein nachträglich oben rechts mit blauem Stift geschriebene 8]
zu Erben meines Nachlasses. Jedoch mit der näheren Bedingung, daß mein Sohn Johannes meinen ganzen Nachlass ungetrennt übernehmen und seine Geschwister, wie ich gleich näher bestimme, abfinden soll.
§ II
Der ernannte Universalerbe Johannes soll einem jeden seiner drei Geschwister als Erbteil resp. Abfindung die Summe von 32 Thl geschrieben zwei und dreißig Thalern zahlen. Außerdem soll derselbe seinem Bruder Franz im Fall, derselbe als Soldat dienen muss, im ersten Dienstjahr 5 Thl geschrieben 5 Thaler als Abfindung geben.
§ III
Hierbei will ich noch erwähnen, daß die Abfindung mit Rücksicht darauf, daß die verstorbene Mutter meiner Kinder 68 Thaler in Barem und Naturalien mit in die Ehe gebracht hat, so hoch bestimmt ist, und daß dasjenige meiner Kinder
[Seite 4, Text in der rechten Spalte]
Kinder welches Anspruch auf den mütterlichen Nachlass noch weiter erheben sollten, sie einen gleich hohen Betrag, als es geltend machen kann auf die bestimmte Abfindung abziehen lassen soll.
§ IV
Sollte bei meinem Ableben mein jüngster Sohn noch minderjährig sein, dann soll der Vorsteher und Müller Johann Bohne zu Endorf Vormund sein, und befreie ich denselben von aller vormundschaftlicher Aufsicht, soweit es die Gesetze zulassen.
Dieses ist alles was ich zu bestimmen habe. Das Protokoll ist hiernach langsam und deutlich vorgelesen vom Testaten genehmigt und wie folgt

unterschrieben.
Anmerkung:
Eine Kopie des Testaments und die Lebensdaten von Johannes SCHÜLTKE sind im Download des Blogs enthalten.
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Rev 0 vom 12. Januar 2026




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